Rechtsprechung
BVerwG, 28.10.1991 - 3 B 73.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit des Schlusses auf die Ungeeignetheit des zum Führen von Kraftfahrzeugen mit der Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis aus der Weigerung zur Beibringung eines Gutachtens ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.07.1991 - 11 B 91.1013
- BVerwG, 28.10.1991 - 3 B 73.91
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 B 99.97
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen der …
Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Straßenverkehrsbehörde aus der Weigerung, ein von ihr zu Recht angefordertes Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (§ 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO) oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr beizubringen, auf die Ungeeignetheit des betroffenen Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen mit der Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis schließen darf (vgl. u.a. Beschluß vom 23. März 1971 - BVerwG VII B 40.71 - in Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 1; Beschluß vom 28. Oktober 1991 - BVerwG 3 B 73.91 -).